Allgemeine Vermietungsbedingungen

1. Zulassung zum Verkauf

Einen Ausstellungsstand aufbauen dürfen nur zugelassene Privatpersonen/Händler. Über die Zulassung entscheidet „Kunst am“ (Veranstalter). Desweiteren dürfen nur unter „Beschreibung der Kunst/Kunsthandwerk“ aufgeführte Gegenstände ausgestellt und verkauft werden.

2. Anmeldung und Bestätigung

Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular bestätigen Sie Ihre Teilnahme und erkennen in allen Teilen die Allgemeinen Vermietungsbedingungen an. Die Angaben werden von uns gespeichert. Die Teilnahmeerklärung ist bindend. Sollten Sie vier Wochen vor dem Event Ihre Rechnung noch nicht beglichen haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihren bereits zugesagten Standplatz anderweitig zu besetzen. Die Stornogebühr beträgt bis vier Wochen vor der Veranstaltung 50% des Gesamtpreises, vier bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 85% des Gesamtpreises und ab zwei Wochen vorher 100% der Kosten.
Vorbehalte können wir nicht berücksichtigen.
Erst nach Zahlungseingang und Bestätigung des Veranstalters erhalten Sie die gültige Standgenehmigung bzw. Platzzuteilung. Die Genehmigung gilt nur für den angemeldeten Teilnehmer. Es werden lediglich Standflächen in der genannten Größe vermietet, ohne Überdachungen.

3. Standbestellung und Standzuteilung

„Kunst am“ ist bemüht, den Wünschen nach Standort und Standgröße zu entsprechen. Die Standzuteilung erfolgt aufgrund der Angaben in der Anmeldung. Mit Abweichungen aus planungstechnischen Gründen muss gerechnet werden.

4. Haftung und Versicherung

Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, weder am Verkaufsgut (Diebstahl, Beschädigung, etc.), noch an Dritten gegenüber. Der Aussteller ist verpflichtet, für ausreichende Versicherung zu sorgen.

5. Höhere Gewalt

Das Wetterrisiko liegt alleine auf Seiten des Künstlers und es wird keine Rückerstattung gewährleistet.

6. Müllentsorgung

Der beim Aufbau, Betrieb und Abbau Ihres Standes anfallende Müll ist von Ihnen zu entsorgen. Sollte dies nicht geschehen, wird Ihnen eine Rechnung über die Müllentsorgung und die anfallenden Personalkosten zugestellt.

7.Vepflichtungen des Veranstalters

Der Veranstalter verpflichtet sich:
a. die von ihnen erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln.
b. Für entsprechende Promotion der Veranstaltung zu sorgen.

8.Datenschutzeinwilligung

Hiermit bestätigen Sie, dass die „Sonntag und Ulbrich Kunsthandelsagentur GbR“ ihr Daten (Name, Kunstart, und Bilder etc.) zwecks Promotion jeglicher Art verwenden kann.

 

9. Rechtswirksamkeit dieser Bedingungen.

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes nicht oder nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen, bleiben die übrigen Teile des Dokuments in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.